An- und Abfahrtkosten


  1. Für An- und Abfahrten gelten folgende Regelungen:
    a) Bis 30 km (einfache Strecke): 60,00 € netto Pauschale
    b) Über 30 km bis 100 km: 0,60 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
    c) Über 100 km: 0,65 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
  2. Maßgeblich ist die kürzeste verkehrsübliche Strecke ab 74078 Heilbronn-Biberach.

  3. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich gefahrenen Kilometer.
  4. Bei mehrtägigen Einsätzen werden An- und Abfahrtkosten für jeden Einsatztag berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

  5. Notwendige Neben- und Übernachtungskosten werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.


Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.